Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur Errichtung eines Waldkindergartens in Oberaula
- Bebauungsplan „Waldkindergarten Oberaula“ in der Gemarkung Hausen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 6. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten Oberaula“ im Ortsteil Hausen zur Ausweisung eines Waldkindergartens beschlossen. Inzwischen ist der Entwurf erarbeitet worden, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern wollen.
Allgemeine Ziel und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan „Waldkindergarten Oberaula“ beinhaltet die Ausweisung eines Waldkindergartens auf einer von der Gemeinde angepachteten Privatwaldfläche. Hier sollen die Kinder im Einklang mit der Natur tagsüber betreut werden.
Der Planungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Hausen, Flur 1 Nr. 28/4 (teilw.) und ist wie folgt abgegrenzt:
Die öffentliche Unterrichtung erfolgt in der Weise, dass in der Zeit vom
23.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024
der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht zu diesem Bauleitplanverfahren sind auch über die Internetseite der Gemeinde Oberaula unter folgendem Link abrufbar:
Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Oberaula, 21.05.2024
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBERAULA
Gez.: Klaus Wagner
Bürgermeister