Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.oberaula.de veröffentlichte Website der Gemeinde Oberaula.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT Durchsetzungs- und Überwachungsstelle im Zeitraum von 18.08.2022 – 22.08.2022 vorgenommenen Bewertung durch das vereinfachte Verfahren. [Link zum Bewertungsbericht ergänzen].

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor

genannten Anforderungen nicht vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

  • Beschreibung

Dem Prüfprotokoll zu entnehmen.

 

  • Maßnahmen

Technische und redaktionelle Überarbeitung der Website und Wechsel des CMS Systems.

 

  • Zeitplan

2023

 

  • Barrierefreie Alternative

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.

 

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in 2023 geplant:

 

-technische und Redaktionelle Überarbeitung der gesamten Website und Wechsel des cms Systems.

 

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt und zuletzt am 15.11.2022 überprüft

und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

 

13.09.2022 Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Oberaula:

06628/9208-0

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail:

 

Durchsetzung beantragen