Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.oberaula.de veröffentlichte Website der Gemeinde Oberaula.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT Durchsetzungs- und Überwachungsstelle im Zeitraum von 18.08.2022 – 22.08.2022 vorgenommenen Bewertung durch das vereinfachte Verfahren. [Link zum Bewertungsbericht ergänzen].
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor
genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Beschreibung
Dem Prüfprotokoll zu entnehmen.
- Maßnahmen
Technische und redaktionelle Überarbeitung der Website und Wechsel des CMS Systems.
- Zeitplan
2023
- Barrierefreie Alternative
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in 2023 geplant:
-technische und Redaktionelle Überarbeitung der gesamten Website und Wechsel des cms Systems.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt und zuletzt am 15.11.2022 überprüft
und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
13.09.2022 Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Oberaula:
06628/9208-0
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: