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Im März 2023 haben unsere Gemeindevertretungen von Oberaula und Ottrau sowie
die Stadtverordnetenversammlung von Neukirchen ihre Absicht bekundet, ein
Vertreterbegehren über die Frage abzuhalten, ob sich Neukirchen, Oberaula und
Ottrau zu EINER Kommune zusammenschließen sollen.
Damit stehen die Bürger*innen vor einer der wichtigsten politischen Entscheidungen
seit der Gebietsreform in 1974 – sie entscheiden über den vorgeschlagenen
Zusammenschluss der Orte und somit der Neugründung einer Kommune.
Diese Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt der formalen Einleitung des
Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO bei den zeitgleichen Sitzungen der
Kommunalparlamente am 14.12.2023.
Das Referendum soll zusammen mit der Europawahl – am Sonntag, den 09. Juni
2024 – erfolgen. Bis dahin verbleibt noch rd. 3/4 Jahr Zeit, um sich über das Thema
zu informieren.
Um sich mit allen Faktoren vertraut zu machen, ist als erster Bestandteil einer breit
angelegten Information eine Webseite erstellt worden.
Unter www.gemeinsameinfachstaerker.de finden Sie viele Fragen und Antworten
rund um das Vertreterbegehren und den Zusammenschluss.
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